KfW-Heizungsförderung 2026: Was seit Juli gilt
KfW 458 seit 21. Juli 2026: 28.000 Euro förderfähige Kosten, 30 Prozent Grundförderung, neue Einkommensgrenzen und konkrete Zuschussbeispiele.
Bei der Heizungsförderung haben sich zum 21. Juli 2026 mehrere Werte geändert. Wer noch mit 30.000 € förderfähigen Kosten, dem alten Effizienzbonus oder den früheren Einkommensgrenzen rechnet, kommt deshalb schnell auf einen zu hohen Zuschuss.
Hier stehen die Werte für private Eigentümer von Wohngebäuden, geprüft am 6. September 2026 anhand der KfW-Produktseite und der offiziellen Übersicht zu den BEG-Anpassungen. Die Rechenbeispiele beziehen sich auf ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit. Bei mehreren Wohnungen muss die Förderung aufgeteilt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- 30 % Grundförderung für förderfähige Heizungen
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bis 31. Januar 2027, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- 10 %, 30 % oder 40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
- 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
- grundsätzlich höchstens 70 % Gesamtförderung, bei bestimmten selbstnutzenden Haushalten mit niedrigem Einkommen bis zu 80 %
- kein Effizienzbonus und kein Emissionsminderungszuschlag mehr für Anträge seit 21. Juli 2026
Die KfW will den Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € senken. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus soll dann erstmals um vier Prozentpunkte sinken.
Wie hoch ist die Grundförderung?
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %. Beim Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Ohne jeden Bonus sind deshalb maximal 8.400 € Zuschuss möglich:
| Rechnung | Zuschuss |
|---|---|
| 28.000 € × 30 % Grundförderung | 8.400 € |
Entscheidend sind die von KfW und Fachunternehmen als förderfähig anerkannten Kosten. Kostet die neue Heizung 35.000 €, wird der Prozentsatz nicht auf die vollen 35.000 € angewendet.
Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Bonus beträgt bis 31. Januar 2027 16 %. Er kommt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung in Betracht. Außerdem muss eine der von der KfW genannten funktionsfähigen Altanlagen ersetzt, fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gaszentral- oder Biomasseheizungen. Für die neue Heizung müssen zusätzlich die technischen Bedingungen erfüllt sein.
Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben zusammen 46 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das maximal:
| Rechnung | Zuschuss |
|---|---|
| 28.000 € × 46 % | 12.880 € |
So funktioniert der neue Einkommensbonus
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, nicht nach dem Bruttogehalt oder dem monatlichen Nettoeinkommen. Die KfW verlangt dafür grundsätzlich die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei einem Antrag 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus ohne minderjähriges Kind | Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001–40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001–50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001–60.000 € | – | 10 % |
| ab 60.001 € | – | – |
Mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt verschiebt sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Der Zuschlag erhöht sich nicht mit der Zahl der Kinder.
Konkrete Zuschussbeispiele
Die folgenden Beispiele rechnen jeweils mit den maximal anrechenbaren Kosten von 28.000 €:
| Förderbausteine | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus | 46 % | 12.880 € |
| Grundförderung + Klima + 10 % Einkommen | 56 % | 15.680 € |
| Grundförderung + Klima + 30 % Einkommen | rechnerisch 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € |
| Grundförderung + Klima + 40 % Einkommen | rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
Ob 70 % oder 80 % als Obergrenze gelten, hängt von Einkommen, Selbstnutzung und Familienzuschlag ab. Die 80-Prozent-Grenze gilt laut KfW für selbstnutzende Eigentümer bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen beziehungsweise bis 40.000 € unter Berücksichtigung des Familienzuschlags.
EU-Wärmepumpe oder Nicht-EU-Wärmepumpe?
Zum Prüfstand am 6. September 2026 weist die KfW-Produktseite für Wärmepumpen 30 % Grundförderung aus. Die angekündigte Unterscheidung nach dem Herstellungsort soll erst mit einem neuen Wertschöpfungsbonus im ersten Quartal 2027 kommen. Nach der KfW-Ankündigung soll die Grundförderung für in der EU gefertigte, gebaute oder zusammengebaute Wärmepumpen dann bei 30 % bleiben; bei außerhalb der EU hergestellten Wärmepumpen soll sie auf 15 % sinken.
Das ist eine angekündigte Änderung, keine Regel, die heute schon auf einen Antrag angewendet werden sollte. Vor einem Antrag im Jahr 2027 muss deshalb die dann gültige Produktseite erneut geprüft werden.
Was gilt für Anträge bis 20. Juli 2026?
Bereits zugesagte Anträge bleiben laut KfW von der Änderung unberührt. Noch geprüfte Anträge nach den alten Bedingungen können ebenfalls zugesagt werden, wenn sie spätestens am 20. Juli 2026 gestellt wurden, zu diesem Zeitpunkt eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und die damaligen Förderbedingungen eingehalten waren.
Für einen neuen Antrag gelten die aktuellen Regeln. Alte Fördersätze sollten deshalb nur als historischer Stand bezeichnet und nicht mit neuen Anträgen vermischt werden.
Erst die Förderung klären, dann die Arbeiten starten
Für den Antrag ist eine BzA von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen nötig. Zusätzlich verlangt die KfW einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage und einem voraussichtlichen Umsetzungstermin. Ein Vertrag ohne diese Bedingung kann bereits als schädlicher Vorhabenbeginn gelten. Die Bedingung lässt sich nicht nachträglich ergänzen, um einen bereits geschlossenen Vertrag förderfähig zu machen.
Die KfW beschreibt den Ablauf so: Antrag stellen, Zusage erhalten, anschließend das Vorhaben umsetzen. Ich würde die Arbeiten deshalb erst nach der Zusage starten lassen. Ob die geplante Anlage und Ihr Gebäude alle Voraussetzungen erfüllen, klären Sie vorher mit dem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.
Was die Heizungsförderung für die Finanzierung bedeutet
Ein erwarteter Zuschuss sollte in der Finanzierung nicht so behandelt werden, als läge das Geld schon auf dem Konto. Handwerkerrechnungen werden zunächst fällig, und die Auszahlung folgt nach Prüfung der Nachweise. Sinnvoll ist deshalb eine Liquiditätsreserve oder eine Finanzierung, die den Zeitraum bis zur Auszahlung überbrückt.
Für Anträge mit dem neuen Einkommensbonus gibt es einen zusätzlichen Zeitfaktor: Laut KfW können selbstnutzende Eigentümer die Nachweise dafür voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen. Wer vorher fertig wird, sollte den Zuschuss deshalb nicht schon für eine Rechnung im Herbst 2026 einplanen.
Bei einer größeren Sanierung gehört außerdem die Gebäudehülle in dieselbe Rechnung. Seit Juli 2026 gelten dort ebenfalls neue Grenzen für den iSFP-Bonus. In meiner Beispielrechnung Sanieren oder neu bauen? zeige ich, was das bei einem Haus aus den Achtzigern konkret ausmacht.
Offizielle Quellen
- KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- KfW: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026
- Bundesministerium: BEG-Einzelmaßnahmen für private Haushalte
Stand: 6. September 2026. Förderbedingungen und Haushaltsmittel können sich ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung und die schriftliche Förderzusage.
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